Allgemeine Geschäfts-, Reise- und Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der GTU Travel AG ein Vertrag zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrags. Zudem gelten die Bestimmungen und Hinweise der einzelnen Reiseprogramme. GTU Travel AG behält sich jedoch das Recht vor, die Preise und Programmangaben vor Ihrer Buchung zu ändern. 

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Die Reisearrangements sind umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung zu bezahlen. Ihre Reservation ist erst nach Eingang der Zahlung für uns verbindlich. Die Reisedokumente werden erst nach Eingang der Zahlung ausgehändigt oder zugestellt. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern.

3. Ticketbörse
Die von uns verrechneten Preise für Fussballtickets sind höher als die auf den Karten aufgedruckten Werte, da Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 40.– pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass die Spiele kurzfristig auf Samstag- oder Sonntagabend verlegt werden können.

4. Preis- und Programmänderungen vor der Reise
GTU Travel AG behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

5. Annullation der Reise durch GTU Travel AG
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass GTU Travel AG gezwungen ist, die Reise zu annullie- ren, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilneh- merzahl. GTU Travel AG wird versuchen, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausge- schlossen. Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen, behördliche Massnahmen, Streiks etc.) nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, ist GTU Travel AG berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlung die von uns bereits erbrachten und nachgewiesenen Auslagen in Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

6. Programmänderung während der Reise
GTU Travel AG behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen GTU Travel AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.

7. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich AN ORT UND STELLE der GTU Travel Reiseleitung oder direkt der GTU Travel AG bekannt zu geben. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber der GTU Travel AG innerhalb 14 Tagen nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen.

8. Haftung
Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden, welcher von uns schuldhaft verursacht worden ist, soweit es uns nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind Sie verpflichtet, Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten. GTU Travel AG übernimmt keine Haftung

  • bei Abhandenkommen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw.
  • bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check und Kreditkarten und dergleichen
  • für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall usw.) ein- trifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
  • für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der GTU Travel AG gebucht haben.

9. Annullation der Reise durch Sie, Abtretung der Buchung
Wenn Sie eine Buchung ändern oder annullieren, so müssen Sie dies der GTU Travel AG persönlich oder mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der GTU Travel AG gleichzeitig zurückzugeben. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.– pro gebuchte Person bzw. CHF 100.– pro Auftrag wird Ihnen belastet; die Annullations‑ kostenversicherung deckt die Bearbeitungsgebühr nicht. Wenn Sie eine Buchung weniger als 30 Tage vor dem Reisebeginn ändern oder annullieren, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten erhoben:

  • 30 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 21 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • 7 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises

Bestellte und bestätigte Eintrittskarten zu Sportanlässen können nicht mehr zurückgenommen und nicht rückerstattet werden. Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei der GTU Travel AG eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Besondere Annullations- und Änderungsbedingungen für Gruppen oder bei einzelnen Leistungen bleiben vorbehalten. Für Linienflüge zu Spezialpreisen gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Wenn Sie an einer Pauschalreise nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Diese muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und haftet solidarisch mit Ihnen gegenüber der GTU Travel AG.

10. Vorzeitige Rückreise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch GTU Travel AG gerechtfertigt sind, werden Ihnen nicht bezogene Leistungen zurückbezahlt, sofern sie GTU Travel AG nicht belastet werden; wir sind berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen.

11. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Bei der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Staatsbürger der Schweiz und Liechtenstein. Bürger anderer Staaten werden über die geltenden Bestimmungen gerne auf Anfrage hin informiert. Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

12. Versicherung
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist bei einer Pauschalreise bis CHF 400.– obligatorisch und beträgt CHF 15.–. Für Pauschalreisen über CHF 400.– beträgt die Annullationskostenversicherung 1,5% des Arrangementpreises, mindestens CHF 22.–, max. CHF 60.–, und wird gleichzeitig mit dem Arrangement in Rechnung gestellt. Sie können bei der Buchung jedoch eine Verzichtserklärung abgeben, wenn Sie bereits über entsprechende private Versicherungen verfügen. In diesem Fall haften Sie persönlich für die Zahlung allfälliger Annullations- und Extra-Rückreisekosten. Die Annullationskostenversicherung deckt die Kosten bei Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Die einzelnen Bestimmungen über die Annullationskostenversicherung können bei uns angefordert werden. Zur Deckung der übrigen Reiserisiken (Gepäck, Unfall, Krankheit usw.) empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, sofern Sie solche Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

13. Sicherstellung
GTU Travel AG ist Mitglied der Swiss Travel Association of Retailers (STAR) und Teilnehmer der Reisegarantieversicherung Swiss Travel Security (STS) und garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der GTU Travel AG ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Basel. GTU Travel AG Tickets Falls Sie mal eine sportliche Veranstaltung nicht bei uns finden, rufen Sie uns an (061/206 95 95). Wir werden bestimmt einen Weg finden, um Ihnen die begehrten Tickets zu besorgen. Blitzartig besorgen wir für Sie Tickets für fast alle Spiele der deutschen Bundesliga, italienischen Serie A, Europa-Cup Spiele, EM, WM, Formel 1 und was Sie sich sonst noch wünschen. Bitte beachten Sie, dass der Preis meist höher ist als der auf der Karte aufgedruckte. Denn darin sind auch Spesen (Fax, Internet, Telefon, Versand) sowie Vermittlungs- und Vorverkaufsgebühr gleich enthalten.